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						 > Seit 23. April 2007 gibt es das > Regione Friuli - Venezia Giulia / Legge Regionale n. 9 del 23-04-2007 > Norme in materia di risorse forestali. > das in Sektion III, Artikel (§) 71ff besagt, dass ab Inkrafttreten  > dieses Gesetzes > > 1. Außer den Ausnahmen lt. art. 73 (betreffen hauptsächlich Anrainer  > und Wirtschaft/Landwirtschaft) das Fahren und der Aufenthalt von  > Motorfahrzeugen auf "Offroad-Pisten", einschließlich Feldwegen,  > Eselspfaden und Wirtschaftswegen verboten ist. > > 2. Die Verbote lt. 1) erstrecken sich auf Wälder, auf  > "wassergeologische Gebiete", auf Naturschutzgebiete (Regionalgesetz  > #42, 30.9.96), die in den Verordnungen 79/409/CEE und 92/43/CEE  > festgelegten Zonen, sowie in Schluchten and Flußbetten und  > insbesondere im Hochgebirge und Wiesen oberhalb der Waldgrenze (=Almen). > > Ausgenommen von diesen Verboten (angeführt im Artikel/§ 72) sind nur  > bereits bestehende Straßen in diesen Gebieten, daher ist die  > Durchfahrt oder Aufenthalt der Fahrzeuge auf den bestehenden Straßen  > zulässig. > > > Die jeweiligen Gemeinden müssen allerdings mit entsprechender  > Beschilderung aufzeigen, welche Straßen unter diese Ausnahme von den  > Verboten fallen. > > Verboten sind auf jeden Fall wettbewerbsmäßige oder amateurhafte  > Autrorennen. > > Zuwiderhandeln bewirkt eine Strafe zwischen 40 und 250 €, das  > Entfernen, Beschädigen oder Zerstören der Beschilderung kostet  > zwischen 100 und 500 €. > > > Im Klartext (und ich bin mir ziemlich sicher, dass da kein  > Übersetzungsfehler vorliegt) bedeutet das die komplette Umkehr der  > bisherigen Situation: Bislang war Geländefahren in Italien überall  > erlaubt, wo's nicht ausdrücklich verboten war. Jetzt ist es im Friaul  > überall verboten, wo's nicht ausdrücklich mit Tafeln erlaubt ist... > > Jetzt hammas. Ende Offroadparadies Norditalien 
											 _________________ Ich habe keine Zeit, mich zu beeilen....
 
  
  http://www.myvideo.de/watch/7463622/Flu ... von_aussen
					
  
						
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