Registriert: 7. Apr 2009, 09:12 Beiträge: 6326 Wohnort: Im Wald
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Ich bin dabei Startberechtigung und Klassen
Es können nur Fahrzeuge mit Vierradantrieb am Wettbewerb teilnehmen.
1.1 Klassen
Es gibt fünf Klassen in denen gestartet werden kann:
Trial Klasse O wie aus der Packung (alle original Fahrzeuge unverändert)
Trial Klasse S Axial, Traxxas, Carson, RC4WD und Co.(alles original siehe 3.1)
Trial Klasse M (Modified / verbesserte Serienfahrzeuge)
Trial Klasse PM (Pro Modified / verbesserte Modified Fahrzeuge)
Trial Klasse P (Prototypen)
1.2 Gewicht
Das Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf 5000g (inkl Akku) nicht übersteigen.
Wird vor Ort gewogen, wenn das Gewicht die 5000g überschreitet muss vor Ort nachträglich
abgespeckt werden.
1.3 Dokumentenprüfung und Technische Abnahme
Vor dem Wettbewerb werden die Dokumente der Teilnehmer und die Fahrzeuge überprüft.
Die Fahrer, die alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, erhalten nach der
Dokumentenprüfung die Bordkarte.
Nach der Technischen Abnahme werden die Fahrzeuge mit einer
Kennzeichnung versehen.
Der Veranstalter kann nach der Dokumentenabnahme festlegen, an
welcher Sektion oder zu welchem Zeitpunkt der Teilnehmer startet.
1.4 Technischer Zustand
Fahrzeuge müssen während der gesamten Veranstaltung in allen Punkten den
Technischen Bestimmungen entsprechen. Während der gesamten Veranstaltung können
stichprobeartige Überprüfungen vorgenommen werden. Hier kann bei Verstößen das
Fahrzeug vom technischen Kommissar aus der Wertung genommen werden.
1.5 Nach dem Start,
des Wettbewerbs dürfen Fahrzeug, Reifentyp und -Größe bis zur
Beendigung des Wettbewerbs nicht gewechselt werden.
2.1 Trial Klasse O (Original Fahrzeuge)
2.1.1 Karosserie
Original
2.1.2 Rahmen/Chassis
Original.
2.1.3 Abmessungen/Kontur
Die Abmessungen müssen dem Maßstab entsprechen.
2.1.4 Body Lift
Nicht erlaubt
2.1.5 Stoßstangen
Die Stoßstange darf nicht entfernt werden.
2.1.6 Reifen
Die Reifengröße darf bis max. 96mm betragen.
Auf Felgengröße 1.5, 1.7 oder 1.9
2.1.7 Lenkung/ DIG und Co.
Allradlenkung ist nicht erlaubt, DIG ́s und MOA sind nicht erlaubt.
3.1 Trial Klasse S (Axial, Traxxas, Carson, RC4WD und Co.)
3.1.1 Karosserie
Original
3.1.2 Rahmen/Chassis
Original. Aufnahmen für Motor, Getriebe, Verteilergetriebe/Vorsatzgetriebe
können modifiziert bzw. versetzt werden.
3.1.3 Karosserie
Original. Karosserie Schutz ist erlaubt.
3.1.4 Abmessungen/Kontur
Die Abmessungen müssen dem Maßstab entsprechen.
3.1.5 Stoßstangen
Stoßstangen und –halter dürfen entfernt werden. Sie können auch durch andere
nicht Serienmäßige Stoßstangen ersetzt werden wobei die Form nicht der Kontur
des Fahrzeugs angepasst werden darf.
3.1.6 Reifen
Die maximale Reifengröße beträgt bis max. 114mm. Auf Felgengröße 1.9
3.1.7 Lenkung/ DIG und Co.
Over/Underdrive, Zuschaltallrad, Diffsperren sind erlaubt.
Nicht erlaubt ist Allradlenkung oder DIG
4.1 Trial Klasse M “Modified“ (Verbesserte Serien Fahrzeuge)
4.1.1 Rahmen/Chassis
Original. Aufnahmen für Motor, Getriebe, Verteilergetriebe
können modifiziert bzw. versetzt werden.
Halterungen für Stoßstangen können entfernt werden.
4.1.2 Karosserie
Die Karosserie darf oberhalb der Gürtellinie verändert werden. Ausnahme: Der Radausschnitt
des Kotflügels darf vergrößert werden, max. 10 mm verändert werden um größere Räder
unter zu bringen. Karosserie Schutz ist erlaubt
4.1.3 Abmessungen/Kontur
Die Abmessungen müssen dem Maßstab entsprechen.
4.1.4 Stoßstangen
Stoßstangen und –halter dürfen entfernt werden. Sie können auch durch andere
nicht Serienmäßige Stoßstangen ersetzt werden wobei die Form nicht der Kontur
des Fahrzeugs angepasst werden darf.
4.1.5 Reifen
Landwirtschaftliche Traktor-Profile, Spikes, Ketten und Zwillingsbereifung sind nicht
erlaubt, ansonsten sind die Reifen freigestellt.
Jedoch nur bis zu einer Größe bis max. 120mm.
Auf Felgengröße 1.9
4.1.6 Lenkung/ DIG und Co.
Over/Underdrive, Zuschaltallrad, Diffsperren sind erlaubt.
Nicht erlaubt ist Allradlenkung oder DIG
5.1 Trial Klasse PM “ProModified“ (Verbesserte Modified)
5.1.1 Rahmen/Chassis
Original. Aufnahmen für Motor, Getriebe, Verteilergetriebe
können modifiziert bzw. versetzt werden.
Halterungen für Stoßstangen können entfernt werden.
5.1.2 Karosserie
Die Karosserie muss aussehen wie ein Auto. Motorhaube, vordere und hintere Kotflügel sowie
Seitenteile müssen nicht vorhanden sein. Die Front des Fahrzeugs muss eine angedeuteter
Beleuchtung beinhalten (Aufkleber reicht völlig).
5.1.3 Abmessungen/Kontur
Die Abmessungen müssen dem Maßstab entsprechen.
Die Karosserie muss mindestens von Mitte Vorderachse bis Mitte
Hinterachse und von der Innenseite der Räder der rechten Seite bis
zur Innenseite der Räder der linken Seite ausgeführt sein.
(siehe Zeichnung)
Es ist nicht erlaubt durch Anbauten an der Karosserie
diese länger oder breiter zu machen.
Die Karosserie muss mindestens die geforderte Größe von
der Bodenplatte bis zur Gürtellinie vorweisen.
5.1.4 Stoßstangen
Freigestellt.
5.1.5 Reifen
Marke freigestellt. Spikes, Ketten und Zwillingsbereifung sind nicht erlaubt. Jedoch darf der
Maximale Reifendurchmesser von 125 mm nicht überschritten werden.
5.1.6 Felgen
Bis max. 2.2, Spurverbreiterungen sind erlaubt.
5.1.7 Lenkung/ DIG
Allradlenkung ist nicht erlaubt, DIG ́s und MOA sind nicht erlaubt.
6.1 Trial Klasse P (Prototypen)
6.1.1 Rahmen/Karosserie
Freigestellt
6.1.2 Rahmen/Chassis
Freigestellt
6.1.3 Karosserie
Die Karosserie (Lexan, ABS und Co.) Diese muss einwandfrei gearbeitet und darf keinesfalls
nur behelfsmäßiger Natur sein.
6.1.4 Abmessungen/Kontur
Freigestellt aber die Abmessungen sollten den Maßstab von 1:8 nicht überschreiten
6.1.5 Stoßstangen
Freigestellt.
6.1.6 Reifen
Marke freigestellt. Spikes, Ketten und Zwillingsbereifung sind nicht erlaubt. Jedoch darf der
Maximale Reifendurchmesser von 140 mm nicht überschritten werden.
6.1.7 Felgen
Bis max. 2.2, Spurverbreiterungen sind erlaubt.
6.1.8 Lenkung/ DIG und Co.
Alles erlaubt
7.1 Aufbau der Sektionen
7.1.1
Werden in einer Sektion unterschiedliche Aufgaben für die Fahrzeuggruppen aufgebaut,
müssen diese Gassen farblich gekennzeichnet sein.
7.1.2
Die Kennzeichnung erfolgt in Fahrtrichtung, immer an der linken Torstange und zwar für die
Fahrzeugklasse O blau
Fahrzeugklasse S weiß
Fahrzeugklasse M gelb
Fahrzeugklasse PM schwarz
Fahrzeugklasse PT rot
7.1.3
Das Befahren von Fremdtoren ist erlaubt. Diese gelten als nicht existent. Torstangen gelten
als Hindernisse und werden mit Strafpunkten belegt.
7.1.4
Beim Sektionsbau sind Wasser- und Schlammdurchfahrten von mehr als 50mm Wassertiefe
grundsätzlich zu vermeiden.
7.1.5 Bezeichnung
Mit der Bezeichnung „A-Schild“ und „E-Schild“ werden „Anfang“ und „Ende“ einer Sektion
angezeigt.
7.1.6 Tor durchfahren, durchfahrenes Tor:
a) Das Fahrzeug muss sich vor dem Befahren des Tores mit beiden Hinterrädern vor der
gedachten Torlinie befinden.
b) Das Tor gilt als angefahren (Tor geöffnet), wenn ein Teil des Fahrzeugs die Torlinie
überquert hat.
c) Die Nummer des Tores muss in Fahrtrichtung links sein.
d) Ein Tor gilt als Durchfahren (Tor geschlossen) wenn das Fahrzeug in seiner ganzen Länge
die gedachte Linie in Fahrtrichtung überquert hat. Dabei muss mindestens ein Vorderrad die
Torlinie in Fahrrichtung überfahren haben. Dieses muss erledigt sein, bevor die gedachte Linie
mit einem Hinterrad überfahren wurde.
e) Das eigene nächstfolgende Tor kann unter Berücksichtigung der Strafpunkte berührt
werden.
7.1.7
a) Als „Torlinie“ wird die Linie zwischen den Beiden Torstangen eines Tores bezeichnet.
b) Als „gedachte Linie“ wird die gedachte verlängerte Torlinie bezeichnet.
7.1.8 Tore und Breiten
Abstand der Tore bis zu 100cm je nach Gelände.
Mindestbreite der Tore, (Torlinie) 30 cm waagrecht gemessen) Standardbreite,
Maximalbreite der Tore, (Torlinie) 50 cm waagrecht gemessen je nach Gelände)
Mindestabstand des Bandes zu den Torstangen (außen) ca.20 cm außer bei 180° kehren da je
nach Gelände.
Anzahl der Tore je Sektion 5 Tore pro Klasse.
Sektionen gibt es 10
7.2.0
Es wird in allen Sektionen eine Maximalzeit vorgegeben. Die Maximalzeit legt der Veranstalter
für jede einzelne Sektion fest.
7.2.1
Es müssen jedoch die Tore in ihrer vorgegebenen Reihenfolge durchfahren werden. Hat der
Fahrer Kontakt mit einem nachfolgendem Tor, ohne das in der richtigen Abfolge befindliche
Tor durchfahren zu haben, wird das Tor als „nicht durchfahren“ gewertet und die Sektion wird
an dieser Stelle abgebrochen. Kontakt haben heißt, der Fahrer berührt die gedachte Torlinie
zwischen den beiden Torstangen oder er berührt eine der beiden Torstangen.
7.1.3
Die Inanspruchnahme von Hilfe durch Dritte in Form von Zurufen, Zeichen oder Ähnlichem ist
verboten.
8.1 Wertung
8.1.1 Rückwärtsfahren = 3 Punkte
Jedes Rückwärtsfahren wird mit 3 Strafpunkten bewertet. Rückwärtsfahren liegt vor, wenn
das Fahrzeug rückwärts rollt, fährt oder rutscht. Wird das Rückwärtsfahren unterbrochen und
dann wieder fortgesetzt, bedeutet dies kein zusätzliches Rückwärtsfahren. Ein zusätzliches
Rückwärtsfahren liegt erst vor, wenn die Rückwärtsbewegung durch eine Vorwärtsbewegung
unterbrochen wurde. (abermals 3 Punkte).
8.1.2 Torstange berühren = 5 Punkte
Torstange berühren wird mit 5 Strafpunkten bewertet. Mehrfachberührungen sind erlaubt.
Erst nach einem Fahrtrichtungswechsel
zählt eine erneute Berührung der Torstange.
8.1.3 Absperrband unterfahren = 5 Punkte
Das Unterfahren des Absperrbands mit seiner senkrechten Linie nach unten zum Boden wird
mit 5 Punkten bestraft.
8.1.4 Absperrband / Absperrstange berühren = 5 Punkte
Absperrband und Absperrstange berühren wird mit 5 Strafpunkten bewertet
8.1.5 Torstange, Absperrstange umfahren = 25 Punkte
Jede umgeworfene, überfahrene oder abgebrochene Torstange und Absperrstange wird mit 25
Strafpunkten bewertet. Als umgeworfen gilt eine Stange, wenn sie mit mindestens zwei
Punkten den Boden berührt.
8.1.6 Sektion nicht ordnungsgemäß beenden (Steckenbleiben) = 50 Punkte
Wird die Sektion nicht ordnungsgemäß beendet, so wird dies mit 50 Strafpunkten bewertet.
Als nicht ordnungsgemäß beendet gilt eine Sektion, wenn:
a) der Fahrer Kontakt mit dem eigenen nachfolgenden Tor hat, ohne das eigene vorherige Tor
zu durchfahren.
b) der Fahrer aufgibt.
c) das Fahrzeug nicht aus eigener Kraft (sondern nur mit fremder Hilfe) die Sektion verlassen
kann.
d) die Sektion nicht durch den Ausgang ("E"-Schild) verlassen wird.
e) die Sektion seitlich durch die Absperrung mit dem kompletten Fahrzeug verlassen wird.
Dies gilt auch für die gedachte Linie der Absperrung.
f) die gedachte Linie des „A-Schildes“ (Einfahrt) mit einem Teil des Fahrzeuges rückwärts
durchfahren wird.
g)die Maximalzeit überschritten wurde.
8.1.7 Nicht befahren, Verweigern = 500 Punkte
Befährt ein Fahrer eine Sektion bis zum Ende der Veranstaltung nicht oder erklärt, er wolle
die Sektion nicht befahren, so er hält er für diese Sektion 500 Strafpunkte.
_________________ Ich habe keine Zeit, mich zu beeilen....
http://www.myvideo.de/watch/7463622/Flu ... von_aussen
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